Wir haben einen hohen Anspruch in Bezug auf die Qualität unserer wissenschaftlichen Arbeit, unserer Veranstaltungen und Angebote. Dabei sind wir regional verankert, überregional vernetzt, mehrsprachig und fördern die niederdeutsche Regionalsprache. Wir arbeiten serviceorientiert und grenzüberschreitend. Zweck der Stiftungen ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Unterricht und Bildung in Ostfriesland mit dem Ziel, diese Bereiche als Faktoren der Regionalentwicklung zu stärken, soweit dies nicht durch das Land Niedersachsen geschieht.
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Ostfriesland-Stiftung
Gegründet wurde die Ostfriesland-Stiftung 1992 im Zuge der Neuordnung des ehemaligen Monopolversicherers Brandkasse mit dem Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie Unterricht und Bildung. Das Vermögen der Stiftung lag zum Zeitpunkt ihrer Errichtung bei rd. 4 Mio. Euro. Im Jahre 2008 erfolgte eine Zustiftung in Höhe von 400.000 Euro durch die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse. Die Ostfriesland-Stiftung fördert regionale Kultur. Insbesondere unterstützt sie das Organeum in Weener, das Zentrum der Orgel- und Musikkultur der Region.
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Johann de Pottere-Stiftung
Als Treuhandvermögen verwaltet die Ostfriesische Landschaft die Johann de Pottere-Stiftung als nicht rechtsfähige Stiftungen:
Johann Gerhard de Pottere vererbte der Ostfriesischen Landschaft im Jahre 1950 sein gesamtes Vermögen und bestimmte die Errichtung einer Stiftung, deren Erträgnisse der ostfriesischen Pferdezucht und in erster Linie dem ostfriesischen Pferdesport zu Gute kommen sollen. Den Stiftungszweck verwirklicht die Ostfriesische Landschaft durch die jährliche Vergabe der Johann de Pottere Preise.
De Pottere vererbte der Ostfriesischen Landschaft aber nicht nur sein Vermögen, sondern auch Grundbesitz an der Von-Jhering-Straße in Aurich, das heutige Europahaus, genutzt von der Deutsch-Niederländischen Heimvolkshochschule.
Ebenfalls in der Erbmasse enthalten war ein umfangreiches chinesisches Auftragsporzellan der Familie aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, dessen Wappendekor drei schlanke Kannen zeigt. Als sogenanntes redendes Wappen nimmt es Bezug auf den Familiennamen, vereinfacht als „Topf „, „Pot“ im Niederländischen, anzusprechen. Die Ostfriesische Landschaft nimmt sich der Bewahrung und Präsentation dieses einzigartigen Ensembles an.
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Caroline Ivers-Stiftung
Als Treuhandvermögen verwaltet die Ostfriesische Landschaft die Caroline Ivers-Stiftung als nicht rechtsfähige Stiftungen:
Caroline Henriette Frederike Ivers hinterließ der Ostfriesischen Landschaft 1986 ihr gesamtes Vermögen und bestimmte die Verwendung der Erträge für Zwecke des Tierschutzes im Altkreis Aurich. Die daraufhin von der Ostfriesischen Landschaft errichtete Caroline Ivers-Stiftung lenkt ihre Aufmerksamkeit daher in besonderem Maße auf das Auricher Tierheim und arbeitet eng mit dem Landkreis Aurich in Sachen Tierschutz zusammen.
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Jacobs-Petersen-Stiftung
Als Treuhandvermögen verwaltet die Ostfriesland-Stiftung die Jacobs-Petersen-Stiftung als nicht rechtsfähige Stiftungen:
Jacobs-Petersen-Stiftung (Förderung der Bildung in Ostfriesland, insbesondere auf dem Gebiet der Bildung an berufsbildenden Schulen)
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Stiftung für heimatkulturelle Jugendbildung in Ostfriesland
Seit dem Jahr 2021 trägt die Ostfriesland-Stiftung die Stiftung für heimatkulturelle Jugendbildung in Ostfriesland als unselbständige Stiftung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Heimatpflege im Raum des geografischen Ostfrieslands. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von Projekten für oder mit Kindern und Jugendlichen in den Bereichen: Niederdeutsche Sprache (Literatur, Theater, Lieder), Heimatkunde (Geschichte, Erdkunde, Brauchtum, regionale Küche, Tänze und Musik), Landschafts- und Naturschutz.
Die zu fördernden Projekte sollten mit und/oder für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen vier und 18 Jahren konzipiert sein, mindestens einem der o.g. Zwecke zuzuordnen sein und können von Vereinen und natürlichen Personen im geografischen Ostfriesland beantragt und umgesetzt werden.
Die Projekte werden nach einer Bewilligung idealerweise innerhalb eines Jahres durchgeführt.
Anträge können formlos bis zum 14. März eines Jahres gestellt werden. Neben einer Projektbeschreibung ist auch ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen sowie nach Projektabschluss ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Während der Durchführung und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit weisen die Projekte in geeigneter Form auf die Förderung durch die Stiftung hin.
Anträge sind zu adressieren an die
Stiftung für heimatkulturelle Jugendbildung in Ostfriesland
c/o Ostfriesland-Stiftung
Georgswall 1-5
26603 AurichFragen zur Antragstellung beantwortet der Vorsitzende des Stiftungsbeirates Edzard Harms unter 04941 10620 / edzardharms@web.de oder die Ostfriesland-Stiftung unter 04941 1799-25 / ol@ostfriesischelandschaft.de.
Spenden werden nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern kommen zeitnah und in voller Höhe direkt einem von der Stiftung geförderten Projekt zu Gute.
Das Konto der Stiftung für heimatkulturelle Jugendbildung in Ostfriesland bei der Sparkasse Aurich-Norden (Girokonto) lautet: IBAN DE40 2835 0000 0145 7253 54
Weitere Förderungen
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Regionale Kulturförderung
Im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen zum 31.12.2004 haben die 13 Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen die Aufgaben der regionalen Kulturförderung vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) übernommen. Bis zum 31. Oktober 2023 können bei der Ostfriesischen Landschaft Anträge auf Förderung kultureller Projekte gestellt werden. Die gesamte Fördersumme beläuft sich auf 157.000 Euro. Diese […]
Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen
Kleine Kultureinrichtungen gewährleisten die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen. Als Orte der Begegnung leisten sie gerade in ländlichen Räumen einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Darüber hinaus sind sie für die Regionalentwicklung im Flächenland Niedersachsen von besonderer Bedeutung, da Kultureinrichtungen wichtiger Bestandteil eines attraktiven Lebens- und Wohnumfelds sind. Das Investitionsprogramm des […]
Wallhecken-Programm
Am 20. Dezember 2006 startete das Wallhecken-Programm Ostfriesland mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Ostfriesischen Landschaft. Damit wurde ein zentrales Projekt des Vereins Region Ostfriesland realisiert. Seit dem 1. September 2009 hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Trägerschaft des Förderprogramms übernommen. Er wird zukünftig durch […]
Externe Förderprogramme
Kulturfonds Energie Der Fonds soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Dazu werden durch den Fonds Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezuschusst. Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 (Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse). Antragsberechtigt sind […]