
Der Landschaftsdirektor, der eine wissenschaftliche Qualifikation haben muss, wird vom Landschaftskollegium gewählt. Das Landschaftskollegium beauftragt einen hauptamtlichen Bediensteten mit der allgemeinen Vertretung des Landschaftsdirektors.
Der Landschaftsdirektor hat die Beschlüsse des Landschaftskollegiums vorzubereiten und die Beschlüsse der Landschaftsversammlung und des Landschaftskollegiums auszuführen.
Dem Landschaftsdirektor obliegen folgende Aufgaben:
Der Landschaftsdirektor nimmt an den Sitzungen der Landschaftsversammlung und des Landschaftskollegiums teil. Er ist der Landschaftsversammlung und dem Landschaftskollegium zur Auskunft verpflichtet und hat das Recht, zu den Tagesordnungspunkten Stellung zu nehmen. Der Landschaftsdirektor ist Dienstvorgesetzter aller Landschaftsbediensteten.
Nach außen vertritt der Landschaftsdirektor die Ostfriesische Landschaft in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren. Erklärungen, durch die die Ostfriesische Landschaft verpflichtet werden soll, kann der Landschaftsdirektor nur gemeinsam mit dem Landschaftspräsidenten abgeben. Sie sind, sofern sie nicht gerichtlich und notariell beurkundet werden, nur rechtsverbindlich, wenn sie handschriftlich unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen werden.
Der Direktor der Ostfriesischen Landschaft ist:

Dr. Rolf Bärenfänger
Tel.: 04941 1799-20