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Biographisches Lexikon für Ostfriesland
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ATTENA, Onna (Anna)

geb. ?
gest. 1560
luth

Onna Attena war die Tochter von Hero Omken dem Jüngeren und Armgard, Gräfin von Oldenburg. Über ihre Kindheit und Jugend ist nichts bekannt. Am 26. September 1523 wurde sie die zweite Ehefrau des Grafen Otto III. von Rietberg. Der Punkt 4 des Ehevertrages bestimmte, daß Ottos gleichnamiger Sohn aus erster Ehe Geistlicher werden sollte. Ottos und Onnas Kinder sollten dagegen die Grafschaft Rietberg erben. Allerdings war Onnas Stiefsohn Otto IV. nicht bereit, auf sein Erbe zu verzichten. Nachdem Onnas Ehemann 1535 gestorben war, führte sie vormundschaftlich die Regierung und versuchte, ihren Sohn Johann II. als Erben der Grafschaft durchzusetzen. Dies wurde allerdings durch den Rietberger Lehensherren, den Landgrafen von Hessen, verhindert. Der Erbfolgestreit konnte bis zum Tode Ottos IV. 1553 nicht entschieden werden. Es gelang Onna aber 1548, Rietberg als Reichslehen für beide Brüder zu erhalten, nachdem der Landgraf von Hessen wegen seiner Beteiligung am Schmalkaldischen Krieg der Acht verfiel und alle seine Lehen vom Kaiser eingezogen worden waren.1540 erbten Onna und ihr Sohn Johann durch den Tod ihres Bruders Balthasar auch das Harlingerland. Es gelang ihr, die Belagerung Esens' durch Truppen der Stadt Bremen zu beenden und einen Friedensvertrag mit der Stadt auszuhandeln. Onna und Johann erhielten das Harlingerland daraufhin am 7. Dezember 1540 von Bremen zu Lehen. Sie wehrte dabei auch alle Ansprüche Ostfrieslands entschieden ab. Die Regierung scheint sie ihrem Sohn überlassen zu haben. Johann II. von Rietberg erwies sich jedoch bald als ungerecht gegen seine Untertanen und räuberisch gegen seine Nachbarn. Er verfiel am Ende der Reichsacht und starb in der Gefangenschaft. Zu seinen Verfehlungen soll ihn seine Mutter Onna getrieben haben. Sie erscheint bei Ubbo Emmius und Ulrich von Werdum als Hauptschuldige für alle späteren Streitigkeiten im Harlingerland, obwohl dies urkundlich nicht nachweisbar ist. Allerdings nutzte sie jede sich bietende Gelegenheit, um ihrem Sohn die Herrschaft zu sichern. Als Kaiser Karl V. das Herzogtum Geldern an sich zog, erklärte er den Vertrag mit Bremen für ungültig und stellte die von Balthasar eingegangene Lehnsabhängigkeit zu Geldern 1547 wieder her. Damit war das Harlingerland quasi ein kaiserliches Lehen geworden, und Johann brauchte keine Einmischung mehr zu fürchten. Onna selbst scheint keine Regierungshandlungen mehr vorgenommen zu haben, bis Johann 1557 vom Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis gefangengesetzt wurde.Zu diesem Zeitpunkt unternahm sie verschiedene Aktionen, ihren Sohn zu unterstützen. Sie hatte vergeblich versucht, braunschweigisches Kriegsvolk anzuwerben und gewann jetzt - letztendlich ebenfalls erfolglos - den spanischen König als Fürsprecher. Den Rest ihres Lebens verbrachte sie damit, für die Freilassung ihres Sohnes zu kämpfen. Im Dezember 1559 wird sie zum letzten Mal urkundlich erwähnt, kurz darauf muß sie gestorben sein.Im Ganzen erscheint Onna vor allem als kämpferische Mutter, die alles, was sie unternimmt, für ihren Sohn tut. Insofern mag es stimmen, daß sie nicht ganz unschuldig an der späteren Entwicklung ihres Sohnes Johann ist. In der ostfriesischen Historiographie wird sie allerdings, ähnlich wie die "Quade" Foelke im Mittelalter, als Anstifterin für die kriminellen Taten ihres Sohnes dargestellt, was deutlich übertrieben sein dürfte.Literatur: Ubbo E m m i u s, Rerum Frisicarum historia, Leiden 1616; Wolfgang L e e s c h, Die Grafen von Rietberg aus den Häusern Arnsberg und Ostfriesland, in: Westfälische Zeitschrift 113, 1963, S. 283-376; Almuth S a l o m o n, Geschichte des Harlingerlandes bis 1600 (Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands, 41), Aurich 1965; Ulrich von W e r d u m, Series familiae Werdumanae usque ad annum 1667. Die Geschichte des Hauses Werdum bis zum Jahre 1667, hrsg. v. Peter Wackwitz und Remy Petri (Quellen zur Geschichte Ostfrieslands, 12), Band 1 und 2, Aurich 1976 und 1983.

 
Frank Huismann